Der Traum eines
Verantwortlichen für das
Gesundheitswesen im Jahr 2200
Der große Rat hat
sich in der großen Glaskuppel des Gesundheitsministeriums für die Region EU-Donauländer
zur jährlichen Beratung versammelt.
Es ist die Jahresversammlung
2200 und es sollen neue Kriterien für das bereits weitgehend reformierte
Pensions- und Krankenkassengesetz ausgearbeitet werden.
Es geht vordringlich
um die Festlegung der Grenzwerte für die ärztliche Betreuung, sowie um das
Leistungsvolumen des Hauptverbandes der Versicherungsträger. Die Verwaltung und
die Verantwortung wurden schon vor 150 Jahren dem großen Rat übertragen
Die bisherige
Altersgrenze für den Anspruch auf Leistungen aus dem Versicherungsfond der
Krankenkasse von 80 Jahren soll auf 75 Jahre herabgesetzt werden.
Es soll gewährleistet
werden, dass nach Eintritt in den Ruhestand mit 70 Jahren niemand länger als
fünf Jahre die Leistungen der Krankenkasse ausnützen kann.
Mitbürger, die die
Altersgrenze von 75 Jahren überschreiten sollen als Bürger Klasse II eingestuft
werden. und haben keinen Anspruch auf weitere Medikamentenabgabe im Rahmen der
Krankenversicherung. Fünf Jahre sind genug!
Jene Mitbürger, die
das Alter von 80 Jahren überschreiten, werden automatisch nach ihrem Ableben
der medizinischen Analyse überantwortet, um wissenschaftlich feststellen zu
können, was dieses Phänomen verursacht hat.
Mitbürger, die nach
Erreichung des Pensionsalters ohne großen Aufwand für die Allgemeinheit in
einer noch zu bestimmenden Frist ableben, bekommen das Ehrenbürgerzeichen
kostenlos auf dem Grabstein eingemeißelt.
Krücken und
Krankenbehelfe wie Rollstühle, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes unbedingt
nötig sind, Augengläser sowie Windeln werden nur mehr für im Arbeitsprozeß
stehende Arbeitnehmer ausgegeben und müssen dann mit Eintritt in die Pension
bei der zuständigen Gebietsstelle abgegeben werden.
Pensionsbezieher, die
das 75gste Lebensjahr erreicht haben, müssen sich entweder in die Obhut ihrer
Familien begeben, oder werden in Sammelstellen angenommen. Dort werden ihnen
Kojen zugeteilt, wo sie die restliche Zeit bis zu ihrem Ableben warten müssen.
Diese Kojen haben an
der Rückseite eine Entsorgungsklappe, die sich automatisch öffnet, wenn keine
Atemgeräusche mehr hörbar sind.
Die Pensionen werden
in Zukunft nicht mehr ausbezahlt, sondern es werden Punktescheine vergeben, mit
denen eingekauft werden kann. Die Lobby der global wirkenden Konzerne schreibt
vor, welche Artikel bezogen werden können.
Ab einer Altersgrenze
von 80 Jahren werden gewisse Warengruppen in diesem Punkteschein-System nicht
mehr integriert.
Ausgenommen von
diesen Regelungen sind Politiker und nicht näher bezeichnete Personen, die
Politikern nahe stehen.
Politiker, die in
Opposition zu diesen Beschlüssen, trotz ausführlicher Belehrung und Beratung
durch den Vorsitzenden verharren, werden registriert und gegebenenfalls ihre
Privilegien gestrichen. Sie kommen auf eine sogenannte "Ausschlussliste"
und werden fokussiert. In extra noch zu schaffenden Seminaren, sogenannte
"Umerziehungsseminare" die bis zu zwei Jahren dauern können, wird
ihnen die erforderliche Einsicht für die notwendigen Schritte der Kommission
klar vermittelt.
Diese Listen werden
in Abständen von zwei Jahren überprüft und eventuelle Korrekturen werden durch
eine noch zu schaffende Kommission vorgenommen.
Dann ist der
Verantwortliche für das Gesundheitswesen aufgewacht! Man wird doch noch träumen
dürfen!