Freitag, 26. März 2021

Das "Urviech" und die "Rauschaktion", Satire

 

Das „Urviech“ und die „Rauschaktion“

Von Joana Angelides

 


Sich Luft zu machen, im Zorn und im Rausch, sieht bei den verschiedenen Leuten immer anders aus.

Viele verstecken ihren Unwillen hinter grimmiger Miene, was bei manchen Furcht auslöst, aber nicht immer strafbar ist.

Andere machen ihrem Ärger Luft, indem sie herumschreien, was schon zu vielen Konflikten geführt hat.

Besonders streitbare Exemplare gehen auf die Straße und demonstrieren, schwenken Fahnen, egal was draufsteht! Sie sind gegen Alles!

Dann gibt es die Leugner, die sogar die Ernsthaftigkeit einer Pandemie verleugnen, auch wenn sie dann röchelnd in der Intensivstation liegen und nach Luft schnappen.

In manchen Ländern gräbt man die Toten einfach ein und beschönigt die Zahlen der Statistik. Besonders dann, wenn es vor der Herausgabe der Statistik eine Zensur gibt, wie in manchen Bananenstaaten.

Im Suff werden, oft an Stammtischen oder am Arbeitsamt selber, Sprüche geklopft, die manchen erschauern lassen! Alles nur Chimäre!

Aber der Dampf wird eben abgelassen. Was bei uns in den verschiedenen Bundesländern verschieden ausfällt!

Ein Tiroler zum Beispiel verbreitete im Verhandlungsaal 311 des Landesgerichts Wien mit urtümlicher Umgangssprache so einen richtigen Hüttenzauber.

Er ist wegen „gefährlicher Drohung“ angeklagt!

Er schildert von „Schnapsrunden“ mit Zorn auf die Corona-Maßnahmen der Regierung, nennt den Bundeskanzler einen „Hurensohn“ und bedroht mehrere Regierungsmitglieder mit dem Umbringen! Verschont auch den Bundespräsidenten der Republik nicht mit markanten „Bezeichnungen“. Aber…  alles nicht ernst gemeint, war nur so im Rausch, wie er ernsthaft versichert.

Ist ja alles nur „Schimpfen“ und das ist ja nicht verboten!  Meint er. Und es geschah ja alles nur zur Erheiterung der ebenfalls nicht mehr nüchternen, johlenden Freunde am Stammtisch. Eigentlich nur eine „Rauschaktion“.

Drohen kann man ja, es war ja eben nur Schimpfen im fast besinnungslosen Rausch!

Ob dieser Logik staunt der Richter.  Er fragt, ob man da nicht hätte besser die Rettung rufen sollen?

„Wozu, nur, weil ich besoffen war?“, fragt der dieses Mal nüchterne Angeklagte, „ich war ja nicht krank und war ja am nächsten Tag wieder nüchtern!“

Was man von verschiedenen Deppen nicht behaupten kann, die halten sich hartnäckig und konstant, meint er in einem Nebensatz.

Er versichert glaubwürdig, dass er das Gesagte nicht ernst gemeint hätte, er sei zum „Umbringen“ im nüchternen Zustand gar nicht fähig.  Das bisschen Alkohol verfliegt ja wieder!

War der Richter nun ein „echter Wiener“, erinnerte er sich an den „Lieben Augustin“ oder hat ihm die Logik des Tirolers überwältigt? Anstelle den Strafrahmen bis zu einem Jahr auszuschöpfen, verurteilt er den Mann zu vier Monaten bedingt.

„Und halten Sie sich vom Alkohol fern!“

 

Der Angeklagte hat das mit Nicken zur Kenntnis genommen und verabschiedet sich mit

„A schens Tagerl wünsch i no“

 


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